Umsetzung von EU-Rahmenbeschluss
Berlin: (hib/STO) Der EU-Rahmenbeschluss vom November 2008 „über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden“, soll in nationales Recht umgesetzt werden. Dies soll durch eine Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes, des Bundespolizeigesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes, des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und der Strafprozessordnung erfolgen, wie aus einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6285) hervorgeht.
Wie die Regierung darin schreibt, enthält das geltende Bundesrecht bereits „zahlreiche bereichsspezifische Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten“. Diese gewährleisteten ein hohes Schutzniveau für in Deutschland bei Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten verarbeitete personenbezogene Daten und verfolgten zumeist auch Regelungsansätze, die mit denen des Rahmenbeschlusses identisch sind. In einigen Fällen werde der Grundrechtsschutz für die von der Datenverarbeitung Betroffenen jedoch auf andere Weise als im Rahmenbeschluss vorgesehen verwirklicht. In diesen Fällen bestehe ein Änderungsbedarf im innerstaatlichen Recht.
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