Ausfuhr von Kleinwaffen
Berlin: (hib/HLE) Nach Genehmigungen zur Ausfuhr von Kleinwaffen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 18/6352). Dabei geht es um die Anwendung des Prinzips „Neu für Alt“. Bei dem Prinzip werden nach Angaben der Abgeordneten Lieferverträge so ausgestaltet, dass der Empfänger Waffen, die er aufgrund der Neulieferung aussondert, nicht weiter verkauft, sondern vernichtet. Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, bei welchen Genehmigungsentscheidungen das Prinzip „Neu für Alt“ zur Anwendung kam. Besonders gefragt wird nach Waffengeschäften mit Saudi-Arabien und Mexiko.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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