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22.10.2015 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 542/2015

Investorenschutz nicht immer erforderlich

Berlin: (hib/HLE) Spezielle Investitionsschutzvorschriften sind in Abkommen mit Staaten mit ausgebildeter Rechtsordnung und hinreichendem Rechtsschutz durch Gerichte nicht erforderlich. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6315) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5984) mit. Allerdings verweist die Regierung auf Fragen nach Handelsverträgen wie dem geplanten europäisch-amerikanischen Abkommen TTIP darauf hin, dass die EU-Kommission und die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten auch in Freihandelsabkommen mit Industrieländern Investitionsschutzbestimmungen und einen Streitbeilegungsmechanismus aufnehmen möchten.

Erinnert wird an einen neuen Vorschlag der EU-Kommission aufgrund der Proteste gegen TTIP, der die deutschen Vorstellungen von Rechtsschutz durch staatliche Gerichte weitgehend aufgreift. Danach sind mit unabhängigen Richtern besetzte Investitionsgerichte vorgesehen. Verfahren sollen transparent sein. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, könnten gegen Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden. Das jetzt von der EU für TTIP vorgesehene Investitionsgericht solle zu einem internationalen Investitionsgerichtshof ausgebaut werden. Das neue Investitionsgericht könne nicht nur in TTIP, sondern auch in andere geplante Abkommen hineinverhandelt werden. Die bestehenden Verhandlungsmandate der EU würden dies abdecken.

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