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23.10.2015 Inneres — Antwort — hib 546/2015

Sicherheit im Bahnverkehr

Berlin: (hib/STO) Ein Treffen europäischer Innen- und Verkehrsminister am 29. August dieses Jahres in Paris zur Sicherheit im Bahnverkehr ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6342) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6171). Wie die Regierung darin darlegt, wurde dabei als wesentliches Ergebnis eine Erklärung mit mehreren Kernpunkten verabschiedet. Dazu zählten eine „Verstärkung der Zusammenarbeit einschließlich Optimierung des Datenaustausches aller nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden im Bereich des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs“, ein verstärkter Einsatz von Sicherheitspersonal in den Zügen, eine verbesserte Sicherheitsausbildung des Zugpersonals und eine „Intensivierung von Passagier- und Gepäckkontrollen an Bahnhöfen und in Zügen, soweit erforderlich, sowie der bereits existierenden gemeinsamen Streifen“.

Als weiterer Kernpunkt wird unter anderem die „ Evaluierung der Möglichkeiten einer flächendeckenden Einführung personalisierter Bahnfahrkarten bei der Nutzung von Hochgeschwindigkeitszügen im europäischen Bahnnetz“ genannt. Wie die Bundesregierung in der Antwort weiter ausführt, ist mit Bahnfahrkarten für den Hochgeschwindigkeitsverkehr grundsätzlich der Zugang zum deutschen Eisenbahnnetz an jedem der mehr als 5.500 Bahnhöfe möglich. Eine Zuordnung von Bahnfahrkarten zu einzelnen Zügen sei nur bei bestimmten Angeboten möglich. Bei 80 bis 100 Millionen ICE-Reisenden im Jahr oder selbst bei den rund fünf Millionen Reisenden im grenzüberschreitenden Fernverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Frankreich im Jahr 2014 erschienen „weder eine Erfassung und Verifizierung der Personendaten im Schalter- und Online- Vertrieb noch ein Abgleich dieser Daten mit Gefährderdateien machbar, soweit es überhaupt rechtlich - auch datenschutzrechtlich - zulässig und eine Behörde hierfür bestimmt wäre“.

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