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Deutscher Bundestag - Archiv

23.10.2015 Inneres — Antwort — hib 547/2015

Datenaustausch in gemeinsamen Zentren

Berlin: (hib/STO) Der Informationsaustausch in gemeinsamen Zentren von Polizeien und Nachrichtendiensten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6308) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6133). Wie die Regierung darin ausführt, beachten die beteiligten Behörden „bei ihrer Zusammenarbeit - auch in gemeinsamen Zentren - das geltende Recht“. Eine Erhebungsbefugnis sei dabei erforderlich, wenn die personenbezogenen Daten durch Übermittlungsersuchen erhoben werden. Eine ausdrückliche Befugnis zum „Empfang“ sei nicht erforderlich. Vielmehr habe „der Empfänger nach dem für ihn geltenden Fachrecht zu prüfen, ob die Daten für seine Auftragserfüllung erforderlich sind, er die Daten verwenden darf, und, wenn dies nicht der Fall ist, sie zu löschen“.

Zur Frage, worin der genaue Mehrwert dieser Zentren gegenüber einer Informationsübermittlung auf herkömmlichen Wegen besteht, schreibt die Bundesregierung, dass der Informationsaustausch in der unmittelbaren Zusammenarbeit zielgerichteter, effektiver und bedarfsgerechter erfolge. Die Zentren erlaubten es den Fachexperten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern, sich vor Ort in Arbeitsgruppen in Echtzeit auszutauschen.

23.10.2015 Gesundheit — Antwort — hib 547/2015

Übermittlung von Patientendaten

Berlin: (hib/STO) Die Übermittlung der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Einzelfallbegutachtung benötigten personenbezogenen Daten durch die Leistungserbringer wie etwa die Vertragsärzte erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6216). Wie die Regierung darin ausführt, haben die Leistungserbringer bisher die Unterlagen entweder direkt dem MDK übersandt oder auf entsprechende Anforderung der Krankenkassen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung über die Krankenkasse an den MDK übermittelt. Hierfür sei das sogenannte Umschlagverfahren genutzt worden. Dabei würden die angeforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis, dass die Unterlagen nur für den MDK bestimmt sind, an die Krankenkasse gesandt, die die Unterlagen ungeöffnet an den MDK weiterleite. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) habe indes wiederholt beanstandet, dass das beschriebene Umschlagverfahren nicht eingehalten wird und Krankenkassen Kenntnis von Unterlagen erhalten, die nur für den MDK bestimmt sind.

Dies hat die Bundesregierung den Angaben zufolge aufgegriffen und in dem Gesetzentwurf zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung vorgesehen, dass neben dem MDK weiterhin auch die Krankenkasse für den MDK personenbezogene Daten beim Leistungserbringer anfordern kann, der Rücklauf mit diesen Daten künftig jedoch nur noch direkt an den MDK zu erfolgen hat. Damit werde das Umschlagverfahren beendet und sichergestellt, „dass die Krankenkasse keine Kenntnis von den für die Begutachtung durch den MDK erforderlichen und nur für diesen bestimmten Daten erhält“.

Derzeit werde zwischen dem GKV-Spitzenverband und dessen Medizinischen Dienst (MDS) sowie der BfDI unter Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit (BMG) ein Verfahren zur Umsetzung der Neuregelung abgestimmt, heißt es in Antwort weiter. Da diese Umsetzung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werde und ohne eine zeitlich begrenzte Fortführung des Umschlagverfahrens Behinderungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Leistungsanträgen von Versicherten zu erwarten seien, habe die BfDI für eine Übergangsphase zugestanden, bei einer datenschutzkonformen Durchführung des Umschlagverfahrens von Beanstandungen abzusehen. Verstöße gegen eine datenschutzkonforme Durchführung des Umschlagverfahrens, beispielsweise wenn im Rahmen von Kontrollen der BfDI in den Geschäftsstellen der Krankenkassen geöffnete, an den MDK gerichtete Umschläge und Unterlagen vorgefunden werden, würden von ihr „konsequent beanstandet“.

23.10.2015 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 547/2015

Ermittlung des Existenzminimums

Berlin: (hib/STO) Die „ Ermittlung eines menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/6401). Darin verweist die Fraktion darauf, dass die Grundsicherung ein solches Existenzminimum garantieren solle. Die Höhe der Regelsätze als Bestandteil dieses angestrebten Minimums ziele im Grundsatz auf die Deckung des Bedarfs des notwendigen Lebensunterhalts ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung. Wissen wollen die Abgeordneten, auf welche Art und Weise und in welcher Höhe seit dem Jahr 1990 die Regelsätze jährlich ermittelt beziehungsweise angepasst wurden. Auch fragen sie unter anderem, in welcher Höhe parallel die Lebenshaltungskosten und die durchschnittlichen Löhne stiegen.

23.10.2015 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 547/2015

Rückforderungen bei ALG-II-Beziehern

Berlin: (hib/STO) Um Rückforderungen gegenüber erwerbstätigen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II)geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6409). Wie die Fraktion darin schreibt, waren im Februar 2015 im Bundesgebiet von 1.223.292 erwerbstätigen ALG-II-Beziehenden 118.326 selbständig. Selbständige hätten indes überwiegend schwankende Einkommen und könnten Einkommen nicht verlässlich voraussehen. Vor allem bei den selbstständig Tätigen unter den „Aufstockern“ komme es vielfach dazu, dass wegen schwankender Einkünfte die Grundsicherung nur vorläufig bewilligt wird. Als Folge der vorläufigen Bescheidung werde im späteren „abschließenden“ Bescheid die Zahlung der vorläufig bewilligten Beträge endgültig zuerkannt oder überzahlte Beträge würden zurückgefordert. Je nach Dauer des Zeitraumes zwischen der vorläufigen und der abschließenden Bescheidung könnten so über mehrere Jahre ganz erhebliche Überzahlungsbeträge zu Lasten der Beziehenden auflaufen.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie hoch in den Jahren 2005 bis September 2015 jährlich die Anzahl der vorläufigen Bescheide bei erwerbstätigen Leistungsberechtigten war und wie viele davon „im endgültigen Bescheid mit Rückforderungen beschieden“ wurden. Auch fragen sie unter anderem danach, wie hoch im Jahresdurchschnitt die Rückforderungen durch die endgültigen Bescheide waren.