Rückforderungen bei ALG-II-Beziehern
Berlin: (hib/STO) Um Rückforderungen gegenüber erwerbstätigen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II)geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6409). Wie die Fraktion darin schreibt, waren im Februar 2015 im Bundesgebiet von 1.223.292 erwerbstätigen ALG-II-Beziehenden 118.326 selbständig. Selbständige hätten indes überwiegend schwankende Einkommen und könnten Einkommen nicht verlässlich voraussehen. Vor allem bei den selbstständig Tätigen unter den „Aufstockern“ komme es vielfach dazu, dass wegen schwankender Einkünfte die Grundsicherung nur vorläufig bewilligt wird. Als Folge der vorläufigen Bescheidung werde im späteren „abschließenden“ Bescheid die Zahlung der vorläufig bewilligten Beträge endgültig zuerkannt oder überzahlte Beträge würden zurückgefordert. Je nach Dauer des Zeitraumes zwischen der vorläufigen und der abschließenden Bescheidung könnten so über mehrere Jahre ganz erhebliche Überzahlungsbeträge zu Lasten der Beziehenden auflaufen.
Wissen wollen die Abgeordneten, wie hoch in den Jahren 2005 bis September 2015 jährlich die Anzahl der vorläufigen Bescheide bei erwerbstätigen Leistungsberechtigten war und wie viele davon „im endgültigen Bescheid mit Rückforderungen beschieden“ wurden. Auch fragen sie unter anderem danach, wie hoch im Jahresdurchschnitt die Rückforderungen durch die endgültigen Bescheide waren.
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