Gesetzliche Eheverbote
Berlin: (hib/STO) Gesetzliche Eheverbote sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/6371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6151). Wie die Regierung darin ausführt, kennt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aktuell die Eheverbote „der bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft (Paragraf 1306), der natürlichen Verwandtschaft (Paragraf 1307) und der rechtlichen Verwandtschaft (Adoption, Paragraf 1308)“. Daneben stehe für Ausländer die Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses mit Befreiungsmöglichkeit.
In der Kleinen Anfrage erkundigte sich die Fraktion unter anderem auch danach, ob das Bundesverfassungsgericht nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen ausgeschlossen habe. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass das Bundesverfassungsgericht, dem die „letztverbindliche Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen“ obliege, bislang keinen Anlass gehabt habe, „sich zu dieser Frage entscheidungsrelevant zu äußern“.
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