„Drohnen sind kein Spielzeug“
Berlin: (hib/HLE) Unbemannte Fluggeräte (Drohnen) sind nach dem bestehenden Luftrecht unabhängig von ihrem Gewicht Luftfahrzeuge, soweit es sich nicht um Spielzeug handelt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/6015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Da unbemannte Luftfahrtsysteme einer Aufstiegserlaubnis bedürfen würden, seien die Steuerer dieser Geräte bekannt, so dass mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen bei Bekanntwerden geahndet werden können.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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