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28.10.2015 Finanzen — Anhörung — hib 552/2015

Anhörung zur Kapitalbesteuerung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, den 2. November eine öffentliche Anhörung zu den Themen Kapitalertragsbesteuerung und Austausch von Informationen über Finanzkonten durch. Die Anhörung beginnt um 12.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses.

In der auf zwei Stunden angesetzten Anhörung soll es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920, 18/6290) gehen. Finanzinstitute müssen danach künftig einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zum Austausch von Informationen über Finanzkonten mit anderen Ländern nachkommen kann. Zur Begründung heißt es, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. „Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden“, erwartet die Bundesregierung.

Außerdem geht es in der Anhörung um drei Anträge der Oppositionsfraktionen. Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll stattdessen wieder mit dem persönlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen, heißt es in einem Antrag (18/2014) der Fraktion. Die Einführung der im Vergleich zum persönlichen Steuersatz niedrigen Abgeltungsteuer sei mit Eindämmung der Steuerflucht begründet worden. Diese Begründung sei aber durch das faktische Ende des Bankgeheimnisses auf internationaler Ebene hinfällig geworden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/6064), dass sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind. Veräußerungsgewinne sollen grundsätzlich progressiv besteuert werden.

Im dritten Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6065), dass die Banken alle Kapitalerträge für das Besteuerungsverfahren ab 2016 an das Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise an die zuständigen Finanzbehörden melden müssen - und zwar unabhängig von Wohnsitz und Steuerpflicht des Anlegers. Zugleich wird gefordert, dass die gemeldeten Daten durch das „strikte deutsche Steuergeheimnis“ geschützt werden, „um sicherzustellen, dass diese Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere Stellen weitergeleitet werden“.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm), Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Michael Hendricks (Flick - Gocke - Schaumburg), Achim Pross (OECD), Klaus Schilder (Netzwerk Steuergerechtigkeit), Markus Meinzer (Tax Justice Network) und Markus Henn (Weed - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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