Unterbringung von Flüchtlingen
Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 2. Oktober 2015 sind zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in 242 Fällen Verträge über Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) geschlossen worden beziehungsweise „endverhandelt“. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/6440) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5988) hervor.
Wie die Regierung darin ausführt, ist die BImA als Eigentümerin der Bundesliegenschaften zentrale Ansprechpartnerin für die „liegenschaftsbezogene Unterstützung der betroffenen Länder und Kommunen durch den Bund bei der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen“. Sie biete den Ländern, Landkreisen und Kommunen im Wege der direkten Ansprache sämtliche freien und verfügbaren Gebäude sowie Freiflächen ihres Liegenschaftsbestands mietzinsfrei zur Unterbringung von Flüchtlingen an, soweit kein vorrangiger Bundesbedarf besteht und ein eventueller Verwertungsprozess sich noch nicht in der Schlussphase befindet.
Auch weiterhin unterstütze die BImA die staatlichen und kommunalen Bedarfsträger „nach Kräften bei der Identifizierung von Objekten, die zeitweise oder länger für Zwecke der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen herangezogen werden können“, heißt es in der Vorlage weiter. „Dabei werden noch intensiver als bisher auch alle Möglichkeiten von vorzeitigen Teil-/ Rückgaben von dienstlich in absehbarer Zeit nicht mehr benötigten Liegenschaftsteilen bei Bundesbehörden oder den Gaststreitkräften beziehungsweise von gemeinsamen Nutzungen einer Liegenschaft von Bundesbehörden und Bedarfsträger (“Mitbenutzungen„) sondiert und soweit möglich ausgeschöpft“, schreibt die Bundesregierung.
Anstehende Verkaufsvorgänge bei der BImA über Objekte mit nennenswerten möglichen Unterbringungskapazitäten werden den Angaben seit einiger Zeit solange nicht vollzogen beziehungsweise eingeleitet, bis die Prüfung für die Geeignetheit zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen durch die Bedarfsträger - Länder und Kommunen - abgeschlossen ist. Durch die vorgesehene Übernahme der Herrichtungskosten durch die BImA sei davon auszugehen, dass eine nennenswerte Anzahl der von den Bedarfsträgern bisher noch abgelehnten Liegenschaften für Unterbringungszwecke in Betracht gezogen werden können und hierdurch zusätzliche Unterbringungsplätze entstehen.
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