Meldestelle für Internetinhalte
Berlin: (hib/STO) „Rechtsgrundlage der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6442). Wie die Fraktion darin schreibt, sollen die EU-Staaten „noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU) aufbringen. So schildere es der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove in einem Strategiepapier,
Die „Meldestelle“ verfolgt den Angaben zufolge in ihrer Pilotphase zwei Ziele: Zum einen könnten die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt. Zum anderen führe Europol ein Register, mit dem jede einzelne Meldung abgeglichen wird. So könnten Polizeidienststellen erfahren, ob gegen bestimmte Webseiten bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder ob der fragliche Content auch auf anderen Internetplattformen festgestellt wurde.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Haltung die Bundesregierung zu der Frage vertritt, „inwiefern die Einrichtung und der Betrieb der EU IRU durch die gegenwärtige Europol-Verordnung gedeckt ist oder ob es hierzu einer ausdrücklichen Regelung bedarf“.
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