Zulassungsverfahren hat sich bewährt
Berlin: (hib/HLE) Das Zulassungsverfahren für private Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen hat sich bewährt. Dieses Fazit zieht die Bundesregierung in einem als Unterrichtung vorgelegten Erfahrungsbericht über das Verfahren zur Zulassung privater Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (18/6443). Darin heißt es, das Zulassungsverfahren habe das Ziel erreicht, zum Schutz der Besatzungen vor Piratenangriffen beizutragen und den Reedern und Bewachungsunternehmen Rechtssicherheit zu bieten. Unter Berufung auf Angaben des Verbands Deutscher Reeder heißt es, es stehe eine ausreichende Zahl von Bewachungsunternehmen zur Verfügung, um insbesondere den Schutz der Schiffe unter deutscher Flagge zu gewährleisten. Zwölf maritime Bewachungsunternehmen seien zugelassen, darunter fünf ausländische. Eine Verlängerung der bisherigen Zulassungsdauer für diese Unternehmen von zwei auf drei Jahre wird von der Bundesregierung abgelehnt, weil damit die Möglichkeiten zur Kontrolle dieser Unternehmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erheblich aufgeweicht würden.
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