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29.10.2015 Inneres — Antwort — hib 554/2015

Konflikte in Flüchtlingsunterkünften

Berlin: (hib/STO) Um Konflikte in Flüchtlingsunterkünften geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6468) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6271). Darin verweist die Regierung mit Blick die Zahl gewaltsamer Auseinandersetzungen in Flüchtlingsunterkünften darauf, dass die für die Unterbringung zuständigen Länder beziehungsweise Regierungsbezirke die Bundesbehörden nur in Einzelfällen über entsprechende Vorfälle informieren. Um ein umfassendes Bild über strafbare Auseinandersetzungen oder Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften zu erhalten, sei das Bundeskriminalamt gebeten worden, zusammen mit den Ländern zu prüfen, auf welchem Weg schnellstmöglich Daten für ein solches Lagebild erhoben werden können.

Zu Forderungen nach einer Trennung von Flüchtlingsgruppen nach ihrer religiösen Zugehörigkeit oder auch nach ihrer ethnischen Herkunft beziehungsweise ihrem Heimatland führt die Bundesregierung aus, dass Spannungen unter den untergebrachten Personen in dieser Situation eher in der schwierigen räumlichen Situation begründet liegen als religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten geschuldet sein dürften. Wie sie weiter schreibt, legt die EU-Aufnahmerichtlinie fest, „dass Asylsuchende in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht werden, die unter anderem den Schutz des Familienlebens gewährleisten, dass in Unterbringungszentren dafür Sorge getragen wird, dass Gewalt verhütet wird, und dass das dort eingesetzte Personal angemessen geschult ist“.

Die für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständigen Länder und Kommunen stünden angesichts der hohen Zahl von Asylsuchenden vor „erheblichen Hausforderungen“, heißt es ferner in der Antwort der Bundesregierung. Sie sehe diese Herausforderung und unterstütze „die Bemühungen, bei der Unterbringung europäische und menschenrechtliche Verpflichtungen einzuhalten“.

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