Risse in den AKW Tihange und Doel
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, ob der nach der erneuten Abschaltung der beiden belgischen Kernreaktoren Doel 3 und Tihange 2 im März 2014 für beide Anlagen geforderte Sicherheitsnachweis der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC vorgelegt wurde. Sie geht aber davon aus, dass FANC, wie bisher geschehen, die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung der internationalen Gemeinschaft vorstellen und ihre Entscheidung erläutern wird, schreibt sie in einer Antwort (18/6266) auf eine Kleine Anfrage (18/6038) der Fraktion Die Linke.
Ein Zeitplan der FANC für eine mögliche Entscheidung liege der Bundesregierung nicht vor, heißt es darin weiter. Die Bundesregierung selbst beteilige sich nicht an Sicherheitsprüfungen von kerntechnischen Anlagen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.
Die beiden belgischen Kernreaktoren wurden im März 2014 wegen unerwarteter Ergebnisse bei Bestrahlungsversuchen im Forschungsreaktor BR2 in Mol heruntergefahren. Der zunächst vom Betreiber für Juli 2015 geplante Neustart wurde Anfang Mai 2015 auf den 1. November 2015 verschoben. Die belgische Atomaufsicht (FANC) verlangt vom Bereiber Electrabel vor einem möglichen Neustart einen Sicherheitsnachweis (Safety Case).
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)