Zusatzqualifikation von Ausbildern
Berlin: (hib/ROL) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat beim Bundesinstitut für Berufsbildung eine Erhebung zu den Auswirkungen der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation in Auftrag gegeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6454) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (18/6250). Wer aufgrund einer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren kann, hat die Möglichkeit, eine Fachpraktiker-Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung zu machen. In Betrieben, die Behinderte in diesen Ausbildungsgängen ausbilden möchten, müssen die Ausbilder seit 2012 eine 320-stündige „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder“ (ReZA) absolvieren.
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