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04.01.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Antwort — hib 3/2016

Sicherheit des Zwischenlagers Lubmin

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Energiewerke Nord GmbH (EWN) „baldmöglichst“ eine neue Genehmigung für Sicherungsmaßnahmen am Zwischenlager Nord/Lubmin stellen wird. Dies geht aus einer Antwort (18/6961) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795) hervor. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass die EWN als Betreiber des Zwischenlagers einen früheren Genehmigungsantrag mit Schreiben vom 20. Juli 2015 zurückgezogen hatte. Das geplante Konzept habe sich aufgrund „standortspezifischer Randbedingungen letztendlich als nicht genehmigungsfähig“ erwiesen. Das Konzept sei aber bei anderen Nachrüstungen erfolgreich angewandt worden, heißt es in der Antwort.

Zu Details zu den geplanten Maßnahmen macht die Bundesregierung keine Angaben. Andernfalls bestünde die Gefahr, die „Wirksamkeit der Maßnahmen“ zu beeinträchtigen, begründet die Bundesregierung. Um das erforderliche Schutzziel zu erreichen, werde in Lubmin temporär „im Wesentlichen“ auf personelle und administrative Maßnahmen gesetzt.

Die Fragesteller hatten sich zudem nach Nachrüstmaßnahmen in anderen Zwischenlagern erkundigt. Nach 2011 seien solche Maßnahmen für sämtliche deutschen Zwischenlager erforderlich geworden und auch beantragt worden, heißt es dazu in der Antwort. Bereits erteilt seien Genehmigungen für die standortnahen Zwischenlager Grundremmingen, Biblis und Lingen. Es sei geplant, die Genehmigungen für die übrigen Lager spätestens in diesem Jahr zu erteilen. Ausgenommen davon seien Lubmin, das AVR-Behälterlager Jülich und das Zwischenlager Brunsbüttel.

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