Genehmigungen nur noch einzeln
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung erteilt keine Komplementärgenehmigungen bei Rüstungsexporten mehr. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/7104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6502(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Komplementärgenehmigungen konnten zuvor für drei Jahre erteilt werden. Beabsichtigte ein Unternehmen in diesen drei Jahren, Kriegswaffen auf Grundlage einer gültigen Entscheidung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz auszuführen, so musste es für diese Ausfuhren keine Einzelgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz beantragen. Seit 2006 seien 18 Unternehmen Komplementärgenehmigungen erteilt worden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Susanne Ködel (Volontärin), Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein