Menschenrechte von LGBTI weltweit
Berlin: (hib/AHE) In 44 Ländern sind einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen flächendeckend oder in Teilgebieten gesetzlich verboten und werden strafrechtlich verfolgt. In einer Reihe weiterer Länder bestehen solche strafrechtliche Normen weiter fort, finden in der Rechtspraxis aber keine Anwendung mehr, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/6970) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4723). Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist in sieben Staaten die Todesstrafe für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen möglich, darunter Saudi Arabien, der Iran oder etwa jene Bundesstaaten Nigerias, in denen die Scharia zur Anwendung kommt. In weiteren Staaten wie etwa in Teilen Indonesiens, im Iran, in Katar, im Sudan und in Saudi Arabien sind auch Körperstrafen strafrechtlich möglich. Darüber hinaus gibt es in einer Reihe von Ländern - darunter Russland, Äthiopien, Gambia und Chile - mit strafrechtlichen Sonderbestimmungen, die für gleichgeschlechtliche Handlungen andere Regelungen vorsehen als für heterosexuelle Handlungen.
In zahlreichen Ländern würden darüber hinaus gewaltsame Übergriffe auf Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle oder Intersexuelle (LGBTI) im Allgemeinen nur unzureichend dokumentiert und selten aufgeklärt. Staatlicherseits würden solche Übergriffe oft nicht untersucht oder nicht im Hinblick auf das mögliche Vorliegen von Hassverbrechen überprüft.
Demgegenüber stehen laut Antwort mindestens 42 Staaten, in denen LGBTI-Personen im Straf-, Arbeits- oder Zivilrecht gänzlich oder teilweise den gleichen Schutz vor Diskriminierung genießen wie andere Gruppen. Die Ehe steht gleichgeschlechtlichen Paaren bereits jetzt oder demnächst in Argentinien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Kanada, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Südafrika, Uruguay, einigen Bundesstaaten der USA und im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) offen. Hinzu kommen rund 30 Länder, in denen zusätzlich oder alternativ rechtliche Regelungen in Form von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bestehen.
„Die Bundesregierung setzt sich auf der Basis der EU-Leitlinien zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI-Personen aktiv gegen Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ein“, heißt es in der Antwort weiter. Auf bilateraler wie multilateraler Ebene arbeite Deutschland daran, dass LGBTI-Rechte weltweit als untrennbarer Bestandteil der Menschenrechte geachtet werden. Dies schließe den Einsatz für eine Entkriminalisierung von Homosexualität ein, ebenso wie die Einforderung des aktiven Schutzes der Menschenrechte von LGBTI-Personen durch alle Staaten. Schwerpunkte des deutschen Engagements seien die Unterstützung des Kapazitätenaufbaus und Förderung einer besseren Vernetzung von auf LGBTI spezialisierten Organisationen mit der menschenrechtlich aktiven Zivilgesellschaft insgesamt. So unterstütze die Bundesregierung durch eine regionale Maßnahme verschiedene LGBTI-Organisationen in Subsahara-Afrika insbesondere mit Blick auf deren internationale Kooperation. Gefördert würden außerdem Vorhaben zivilgesellschaftlicher Akteure, wie etwa die Zusammenarbeit zwischen dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) und LGBTI-Organisationen im südlichen Afrika sowie in Nahost und Nordafrika.
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