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13.01.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 15/2016

Stellungnahme zu „Ankunftsnachweis“

Berlin: (hib/STO) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur schnelleren Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt Eingereisten ist aus Sicht des Bundesrates „grundsätzlich zu begrüßen“. In seiner Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf (18/7203), der gleichlautend auch von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht worden war (18/7043), unterstützt der Bundesrat „die Zielstellung, Asylverfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten“.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die im Zusammenhang mit der Registrierung erfassten Informationen allen zuständigen Stellen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen die Asylsuchenden eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung erhalten, den sogenannten Ankunftsnachweis. Er soll grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein.

In seiner Stellungnahme plädiert der Bundesrat für eine Reihe von Änderungen an der Regierungsvorlage. So will er etwa mit einer Ergänzung sicherstellen, dass unbegleitete minderjährige Ausländer, die durch das Jugendamt in Obhut genommen werden, „auch am Ort der Inobhutnahme registriert und erkennungsdienstlich behandelt“ werden können. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Gegenäußerung darlegt, hält sie eine solche Änderung für entbehrlich. Demgegenüber schreibt sie zur Forderung des Bundesrates, bei der gewählten Datenbanklösung den erforderlichen Datenschutz zu gewährleisten, sie werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob zusätzliche datenschutzrechtliche Vorkehrungen nötig sind.

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