Reform der Hochschulstatistik
Berlin: (hib/ROL) Um eine bessere Datengrundlage und steuerungsrelevante Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung zu haben, legt die Bundesregierung die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (18/6560) vor. Diese Gesetzesneufassung wurde am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung diskutiert und samt dem Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD von den Regierungsfraktionen und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Nur die Linke stimmte dem Gesetzentwurf nicht zu, weil er „ungerechtfertigt weit“ über die EU-Anforderungen hinausginge. Die ersten Daten sollen im Sommersemester 2017 erhoben werden.
Der Vertreter der CDU/CSU machte darauf aufmerksam, dass jenseits von kleineren Änderungen im Jahr 2005 eine wesentliche Neufassung zuletzt vor 25 Jahren vorgenommen worden sei. Seitdem habe sich die Hochschullandschaft aber grundlegend verändert. Mit dem neuen Gesetz sollen Studienverläufe, der Übergang von Bachelor zum Master und Daten zu Promovierenden, sowie Studienort und -wechsel erhoben werden. Er betonte zudem, dass die erhobenen Daten anonymisiert würden.
Die Vertreterin der Linken kritisierte den Gesetzentwurf scharf, da der Gefahr der Schaffung eines „gläsernen Bürgers“ nicht ausreichend Rechnung getragen worden sei. Es sei nicht genug hinterfragt worden, ob die erhobenen Daten auch wirklich den nötigen Gewinn brächten. Die Linke sieht die Gefahr, dass man durch die Daten gerade in kleineren Fachbereichen und Hochschulen Rückschlüsse auf den Einzelnen ziehen könnte.
Der Vertreter der SPD wies diese Kritik zurück und sagte, dass das Hochschulstatistikgesetz ein wichtiges Instrument sei, um Steuerungswissen für politische Entscheidungen zu gewinnen. Man habe frühzeitig die Datenschützer von Bund und Ländern mit einbezogen, um den Datenschutz und Datensparsamkeit zu sichern.
Auch der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen verwahrte sich gegen die Kritik der Linken und sagte über den Gesetzentwurf: „Was lange währt, wird tatsächlich gut.“ Es sei gut und wichtig, dass Studienverläufe in Zukunft viel klarer nachvollziehbar seien.
Der Vertreter der Bundesregierung, der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel (CDU),wies neben der Relevanz der Novellierung auch darauf hin, dass die erhobenen Daten durch das Hochschulstatistikgesetz nur den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zur Verfügung stehen würden und nicht einzelnen Hochschulen.
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