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13.01.2016 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 17/2016

Änderungen im Wasserrecht

Berlin: (hib/SCR) Das Wasserhaushaltsgesetz soll an das EU-Recht angepasst werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6986) stimmten in geänderter Fassung am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Vertreter von CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf. Einen Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD, der eine unrichtige Formulierung im Regierungsentwurf korrigiert, trugen alle Fraktionen mit.

Mit der Gesetzesänderung sollen die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz verankert werden. Zudem soll eine Regelung zur Deckung der Kosten der Wassernutzung übernommen werden. Demnach gilt künftig vor allem das Verursacherprinzip, wenn es im Rahmen von Wassernutzung „zu Beeinträchtigungen oder Schädigungen der aquatischen Umwelt“ kommt, heißt es in der Begründung. Eine weitere Änderung ist im Abwasserabgabengesetz vorgesehen. Damit soll der Status quo der Festsetzung der Abwasserabgabe beibehalten werden.

Vertreter von Union und SPD verwiesen darauf, dass der Entwurf vor allem die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorschriften vorsehe. Ein CDU/CSU-Vertreter erinnerte daran, dass es zwischen Deutschland und der EU zu Streitigkeiten über die Begrifflichkeiten Wasserdienstleistung und Wassernutzung gekommen sei. Ein Vertreter der Sozialdemokraten verwies auf das deswegen angeschobene Vertragsverletzungsverfahren. Das Verfahren wurde vom Europäischen Gerichtshof zugunsten der Bundesrepublik entschieden. Der Gesetzentwurf diene in diesem Sinne der „Klarstellung“, sagte der SPD-Vertreter.

Ein Vertreter der Linken-Fraktion kritisierte, dass der Entwurf nicht ambitioniert genug wäre. Es gebe noch zu viele Ausnahmen von der Kostenbeteiligung. In diese Richtung äußerte sich auch ein Vertreter der Grünen-Fraktion. Die Kostenbeteiligung auch in Hinblick auf ökologische und soziale Folgekosten sei nicht nur notwendig, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet seien, sondern auch im „Normalbetrieb“. Einen entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion lehnte der Ausschuss mit Mehrheit der Großen Koalition ab. Ebenso abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion mit dem Ziel, Fracking über das Wasserrecht zu untersagen.

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