Verfahrensstreit um „Ehe für alle“
Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen, die Befassung mit Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (noch keine Drucksachennummer) beziehungsweise „zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare“ (18/5098) zu vertagen. Begründet wurde dies mit noch bestehendem Beratungsbedarf der Koalitionsfraktionen. Die Ausschussvorsitzende Renate Künast (Grüne) unterrichtete daraufhin den Ausschuss, dass ihr ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliege, in diesem Fall von Paragraph 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages Gebrauch zu machen. Dieser sieht vor, dass auf Verlangen einer Fraktion eine Debatte zu einem Zwischenbericht im Plenum angesetzt werden muss, wenn sich ein Ausschuss zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage noch nicht damit befasst hat. Künast stellte fest, dass dies der Fall sei und sie daher den Antrag nunmehr dem Parlamentspräsidium zuweisen werde.
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