Rechtsfolgen der Übergriffe von Köln
Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat sich ausführlich mit den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten befasst. Aus einem Bericht der Bundesregierung, vorgetragen durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Justizministerium, Christian Lange (SPD), entwickelte sich eine zweistündige Orientierungsdebatte.
Lange wies in seinem Eingangsstatement darauf hin, dass die Sachverhaltsaufklärung noch andauere. Klar sei aber, dass es neben Diebstahl und Raub auch „in ganz massivem Umfang“ zu Sexualdelikten gekommen sei. „Erschreckend“ sei zudem das „respektlose Auftreten“ von Tatbeteiligten gegenüber Polizeibeamten. Die Gesellschaft müsse sich damit auseinandersetzen, ob dieses Verhalten mit der Kultur der Herkunftsländer zu tun habe, sagte Lange. Gleichzeitig müsse man aber „alles tun, um nicht zu pauschalieren und der Hetze gegen Flüchtlinge Vorschub zu leisten“ - eine Einschätzung, die von allen Fraktionen geteilt wurde.
Lange verwies darauf, dass sexuelle Gewalt unabhängig von den aktuellen Geschehnissen ein gesamtgesellschaftliches Problem sei. Ein Referentenentwurf zur Neufassung von Straftatbeständen sei zur Zeit in der Länder- und Verbändeabstimmung. Sein Haus habe ihn bereits im Juli 2015 vorgelegt, zu seinem Bedauern sei er aber erst am 18. Dezember durch das Bundeskanzleramt freigegeben worden. Er hoffe nun auf eine zügige Beratung, um „Frauen und auch Männer bessser vor Übergriffen schützen“ zu können. Das Justizministerium habe zudem, ebenfalls schon vor der Silvesternacht, eine Expertenkommission zur umfassenden Reform des Sexualstrafrechts einberufen, die bis Mitte des Jahres ihre Empfehlungen vorlegen solle. Lange teilte den in der anschließenden Aussprache vorgebrachten Hinweis, dass die Debatte über Köln unabhängig von der über das Sexualstrafrecht sei. Allerdings, so Lange, sei durch Köln das Interesse an einer schnellen Umsetzung gestiegen.
Breiten Raum in der Aussprache nahm die von der Bundesregierung geplante Senkung des Strafmaßes ein, ab dem eine Ausweisung straffälliger Ausländer möglich ist. Dabei wurde gefragt, ob die Neuregelung mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar sei, die eine Ausweisung nur bei „Verbrechen“ erlaube. Lange wies darauf hin, dass die Genfer Flüchtlingskonvention, die „unmittelbar innerstaatlich geltendes Recht“ sei, auch Ausweisungen bei „besonders schweren Vergehen“ erlaube. Er hob zudem den oft übersehenen Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung hervor. Nach erfolgter Ausweisung müsse zunächst überprüft werden, ob es Abschiebehindernisse gebe. Lägen diese vor, könne die Person im Status der Duldung im Land bleiben.
Deutlich wurde in der Orientierungsdebatte, dass sich die Strafverfolgung nach den Ereignissen in Köln und anderswo wegen der schlechten Beweislage schwierig gestalten könnte. Dabei zeigte sich ein Konsens, dass die Polizei personell besser ausgestattet werden müsse. Diskutiert wurde auch, eine Strafrechtsbestimmung, welche die Teilnahme an einer Schlägerei auch ohne konkreten Nachweis einer bestimmten Tat strafbar macht, analog auf Vorkommnisse wie in Köln zu übertragen. Lange teilte mit, dass dies von Justizminiser Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) besprochen, aber verworfen worden sei. Damit wollten sich aber nicht alle Ausschussmitglieder zufrieden geben.
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