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14.01.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 27/2016

Viel ungeklärtes im NSA-Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Der 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) hat seine Bemühungen fortgesetzt, mehr Klarheit über die Selektorenprüfung beim Bundesnachrichtendienst (BND) im Spätsommer 2013 und über die Modalitäten der Weiterleitung von Daten an ausländische Geheimdienste zu gewinnen. Die Abgeordneten hörten dazu am Donnerstag ein weiteres Mal den BND-Mitarbeiter H.K. Der ausgebildete Luft- und Raumfahrtingenieur ist seit 1985 beim Nachrichtendienst tätig, seit 2003 als Leiter verschiedener Referate der Abteilung Technische Aufklärung (TA) in der Zentrale in Pullach, die mit der Verarbeitung von Erkenntnissen aus Abhörmaßnahmen zu geheimdienstlich relevanten Nachrichten befasst sind. Er hat bereits zweimal vor dem Ausschuss ausgesagt.

Im Spätsommer 2013 hatte eine interne Untersuchung beim BND ergeben, dass die amerikanische National Security Agency (NSA) in der gemeinsam beriebenen Abhöranlage in Bad Aibling Suchmerkmale, sogenannte „Selektoren“, eingespeist hatte, die zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren. Zu den bisher offenen Fragen zählt, warum der zuständige Unterabteilungsleiter D.B., der die Prüfung veranlasst hatte, die Amtsspitze über das Ergebnis in Unkenntnis ließ, und auf welchem Wege die NSA informiert wurde. Dazu konnte auch der Zeuge H.K., der mit dem Vorgang am Rande befasst war, keine präzisen Angaben machen.

Er gehe davon aus, dass D.B. von Pullach nach Bad Aibling gefahren sei und die dortigen NSA-Vertreter persönlich in Kenntnis gesetzt habe, meinte H.K. So habe er es jedenfalls immer gemacht, wenn es mit der NSA etwas zu besprechen gab. Im Gespräch mit dem Zeugen habe D.B. später geäußert: „Wir haben mit ihnen geredet, es wird abgestellt.“ Allerdings sei über die Unterredung kein Vermerk angefertigt worden. Auf die Frage, warum das unterblieben sei, wusste der Zeuge keine Antwort: „Es ist halt passiert.“ Er glaube nicht an eine Vertuschungsabsicht. Im übrigen: „Ich kann nicht hingehen und kann meinem Vorgesetzten sagen: Du musst ein Protokoll schreiben.“.

Ungeklärt blieb auch die Frage, inwieweit die Weiterleitung von Informationen an kooperierende Geheimdienste beim BND dokumentiert wird. Der Zeuge äußerte sich dazu nicht eindeutig. „Wir wissen, wer was bekommt“, sagte er. „Grundsätzlich ist es so, dass wir die einzelnen übergebenen Daten nicht dokumentieren.“ Später fügte er hinzu, dass für den Nachrichtenbearbeiter beim BND selbstverständlich erkennbar sei, aus welcher Abhöranlage, welchem Land, welcher Kommunikationsstrecke, aus welcher Satelliten- oder Kabelübertragung eine Information stammt: „Wir wissen, auf welchen Strecken wir uns bewegen, wie wissen , seit wann wir da drauf sind.“ Er könne aber nicht sagen, ob und wenn ja, wo beim BND diese Angaben verzeichnet seien.

Eine kleine Kontroverse entspann sich daraus zwischen dem Grünen Konstantin von Notz und dem Vertreter des Kanzleramtes. Von Notz monierte, dass bei den Unterlagen, die dem Ausschuss vorliegen, solche Verzeichnisse von Modalitäten der Datenerfassung nicht zu finden seien: „Wenn Sie uns diese Akten vorenthalten, ist das skandalös.“ Von seiten der Bundesregierung hieß es dazu, es sei unklar, ob ein solches zentrales Verzeichnis überhaupt existiere. Es lasse sich aber rekonstruieren.

Wie der Zeuge weiter berichte, liefert die NSA nur in Ausnahmefällen Begründungen, warum sie in der Abhöranlage in Bad Aibling Selektoren zu bestimmten Zielen oder Personen einsteuert. Der BND habe aber auch keine Möglichkeit, die Plausibilität solcher Begründungen zu prüfen: „Wir gehen doch nicht hin und rufen die Probanden an, ob sie diejenigen sind, die uns von den Amerikanern mitgeteilt wurden.“

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