Kein Verbot von torfhaltigen Substraten
Berlin: (hib/SCR) Hobbygärtner werden auch künftig weiter torfhaltige Substrate beim Gärtnern einsetzen können. Ein Verbot dieser Substrate lehnt die Bundesregierung ab. Dies geht aus einer Antwort (18/7197) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6927) zum Schutz der Moore hervor. Demnach stünden die Wirtschaftsbeteiligten in der Verantwortung, zunehmend „torfreduzierte Substrate“ in diesem Bereich anzubieten. Auch im Erwerbsgartenbau könne „derzeit und auf absehbare Zeit“ nicht auf Torf verzichtet werden. Es fehle für viele Anwendungen noch an Ersatzstoffen in erforderlicher Menge und Qualität. Geforscht werde deswegen unter anderem zum Anbau von Torfmoosen. Laut Antwort wird in Deutschland auf über 20.000 Hektar beziehungsweise acht Prozent der Hochmoore Torf gewonnen. Zwischen 2002 und 2009 seien jährlich durchschnittlich etwa 8,2 Millionen Kubikmeter Hochmoortorf abgebaut worden. Ziel sei es aber, den Torfabbau in Deutschland ab 2015 „signifikant zu reduzieren“, heißt es in der Antwort.
Die Moore spielen auch im Bereich Klimaschutz eine wichtige Rolle. Ziel der Bundesregierung sei es, fünf Prozent der land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden wieder zu vernässen. Dies beträfe eine Fläche von 85.000 Hektar. Durch dieses Vorhaben soll gemäß „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ 1,5 bis 3,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent eingespart werden. Die Emissionsreduktion durch Wiedervernässung sei aber „wissenschaftliches Neuland“, an dem intensiv geforscht worden sei, heißt es in der Antwort. Grundsätzlich solle mittelfristig das Potenzial für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen im Bereich landwirtschaftlicher Böden als CO2-Emittenten beziehungsweise Mooren als CO2-Senken in den Blick genommen werden. Allerdings sei die Bilanzierung der Emissionen in diesem Bereich verglichen mit anderen Sektoren mit methodischen Schwierigkeiten und einer dünnen Datengrundlage verbunden, heißt es der Antwort.
In der Antwort betont die Bundesregierung zudem, dass für den Moorschutz die Zuständigkeit grundsätzlich bei den Ländern liege. Moorschutz könne zudem über die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werde, die vom Bund kofinanziert werde. Diese GAK soll auf Grundlage des Koalitionsvertrages zur „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt werden. Die interne Abstimmung dazu sei noch nicht abgeschlossen. Ein wesentlicher Kern sei aber die umfassende Nutzung von EU-Fördermitteln. Zudem wolle die Bundesregierung im Rahmen des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt ein Pilotprojekt zur „Revitalisierung einer intensiv genutzten und degradierten Moorlandschaft“ anstoßen. Ein Starttermin könne aber noch nicht genannt werden, heißt es in der Antwort.
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