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21.01.2016 Inneres — Antwort auf Große Anfrage — hib 35/2016

Ländermehrheit: Abschiebehaft behalten

Berlin: (hib/STO) Eine Mehrheit der Bundesländer spricht sich gegen eine generelle Abschaffung der Abschiebehaft aus. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7196) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3769) hervor.

Wie die Bundesregierung darin ausführt, sieht sie die „in Übereinstimmung mit europäischem Recht stehende Abschiebungshaft als eines von mehreren Instrumentarien zur Durchsetzung der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger an“. Angesichts des derzeitigen starken Zustroms von Menschen, die zum Teil keine aufenthaltsrechtliche Bleibeperspektive in Deutschland haben, werde es vermehrt zu Rückführungen kommen. In diesem Zusammenhang könne auch die Verhängung von Abschiebehaft erforderlich werden, soweit im Einzelfall kein milderes Mittel zur Verfügung steht.

Der Antwort zufolge ist für Bayern und Berlin ebenso wie für die zuständige Hamburger Behörde Abschiebungshaft „unverzichtbar“. Auch nach Auffassung Brandenburgs muss das Instrument der Abschiebungshaft „als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht bei Verweigerung der freiwilligen Ausreise erhalten bleiben“. Ähnlich äußern sich laut Vorlage Niedersachsen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nordrhein-Westfalen spricht sich gleichfalls „gegen eine generelle Abschaffung der Abschiebungshaft aus“, wie es in der Vorlage heißt. Mecklenburg-Vorpommern betont danach, dass die bisherige gesetzliche Regelung die Abschiebungshaft bereits jetzt als ultima ratio ansehe, wenn mildere Mittel nicht greifen.

Baden-Württemberg verweist laut Antwort darauf, dass sein Ministerrat mit Beschluss vom 24. März 2015 angesichts der bundesrechtlichen Verpflichtung, Abschiebungshaft zu gewährleisten, die Errichtung einer Abschiebungshafteinrichtung des Landes für erforderlich gehalten habe. Hessen verhält sich den Angaben zufolge „europa- und bundesrechtskonform“. Die einschlägigen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und die gerichtlichen Grundsatzentscheidungen würden beachtet.

Bremen „steht einer Gesetzesänderung, die weniger einschneidende Freiheitsbeschränkungen statt einer Freiheitsentziehung als Alternative zur Abschiebungshaft regelt, offen gegenüber“, wie der Antwort ferner zu entnehmen ist. Rheinland-Pfalz verweist danach darauf, dass der Landtag die Landesregierung 2012 aufgefordert hat, sich auf Bundesebene für die Abschaffung von Abschiebehaft einzusetzen. Dieser Beschluss werde von der Landesregierung umgesetzt, heißt es in der Vorlage weiter. Schleswig-Holstein verweist auf die Koalitionsvereinbarung seiner Regierungsparteien, sich ebenfalls auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebungshaft einzusetzen.

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