Mieterschutz bei Modernisierung
Berlin: (hib/PST) Um den Erhalt bezahlbaren Wohnraums geht es der Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/7263). Darin fordert sie die Bundesregierung auf, gesetzliche Regelungen vorzulegen, die „Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum reduzieren“. So soll die Modernisierungsumlage deutlich begrenzt werden mit dem mittelfristigen Ziel einer „Warmmietenneutralität“. Wird über den ortsüblichen Standard hinaus modernisiert, soll dies nicht mehr auf die Miete umgelegt werden dürfen. Außerdem soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf mindestens fünf Milliarden Euro jährlich aufgestockt und ein Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen eingeführt werden. Weiterhin fordert Die Linke „eine gesetzliche Regelung, die soziale Härtefälle in Bezug auf Alter, Haushaltseinkommen und Gesundheitszustand der im Haushalt lebenden Mieterinnen und Mieter definiert und diese vor unzumutbarer Mietererhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen und drohender Kündigung der Wohnung schützt“.
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