EU-Aktionsplan zur Rückkehrpolitik
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung „begrüßt und unterstützt“ den EU-Aktionsplan für die Rückkehrpolitik und tritt für seine rasche Umsetzung ein. Die EU-Kommission setze sich unter anderem dafür ein, „dass die Rückübernahmeverpflichtungen, die sich aus allgemeinem Völkerrecht, aus spezifischen Rückübernahmeabkommen oder dem Abkommen von Cotonou ergeben, auch tatsächlich eingehalten werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/7266) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6871). „Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung zum einen die tatsächliche Umsetzung von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou, wonach sich die EU und die AKP-Staaten (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten) verpflichtet haben, ihre eigenen Staatsangehörigen ohne weitere Formalitäten zu übernehmen, und zum anderen auch der Abschluss laufender und die Aufnahme neuer Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen mit den nordafrikanischen Ländern.“ Rückübernahmeabkommen sollten laut Antwort generell, jedenfalls wenn es sich um Außengrenzen-Drittstaaten handelt, immer auch die Drittstaatsangehörigen-Klausel enthalten, wonach die Länder zur Rückübernahme der Drittstaatsangehörigen verpflichtet seien, die über ihr Hoheitsgebiet in die EU eingereist sind.
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