Nachverfolgung der Terrorfinanzierung
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung steht dem Vorschlag zur Einführung eines EU-Systems zur Nachverfolgung der Terrorismusfinanzierung offen gegenüber. Abzuwarten bleibe jedoch die konkrete Ausgestaltung der hierzu auf europäischer Ebene eingebrachten Vorschläge, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7246) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7034). Darin unterstützt sie zugleich den Vorschlag der Einführung zentraler Bankkontenregister auf EU-Ebene. Deutschland besitze mit dem Kontenabrufverfahren nach Paragraf 24 c des Gesetzes über das Kreditwesen „bereits ein solches Instrument, welches sich als Ermittlungsinstrument bewährt hat“.
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