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25.01.2016 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 43/2016

Reform der Wasserverwaltung

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/7316)zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgelegt. Damit werden die organisatorischen Änderungen der WSV-Reform nachgezeichnet, nach der an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde getreten ist: Diese Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat seit 1. Mai 2013 ihren Sitz in Bonn und Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg. und Magdeburg.

Die bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten laut Gesetzentwurf zukünftig die Bezeichnung „Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter“ und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird zur „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“.

Mit dem Gesetz soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Erlaubnis erhalten, die notwendigen Anpassungen auch in allen betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen.

Die deutsche See- und Binnenschifffahrt ist auf den Erhalt und die Modernisierung eines leistungsfähigen Wasserstraßennetzes elementar angewiesen, schreibt die Regierung zur Begründung. Die Funktionsfähigkeit der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sei jedoch, auch aufgrund begrenzter Personal- und Sachmittel in der alten Struktur nicht mehr im ausreichenden Rahmen bundesweit gesichert. Deshalb habe der Bundestag 2010 die Bundesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu entwickeln .

Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme die Bundesregierung untere anderem auf, die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der WSV geschaffen wird und nur unumgängliche Aufgaben zentral erledigt werden. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, dass sie die Anregungen des Bundesrates teilweise berücksichtigen werde.

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