Erklärungen zum Endverbleib
Berlin: (hib/HLE) Um zeitliche und räumliche Einschränkungen bei Endverbleibserklärungen von Waffenexporten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7233). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, ob im Fall der Kriegswaffenexporte nach Mexiko durch das Unternehmen Heckler & Koch seit 2004 jemals Exportgenehmigungen erteilt wurden, die auf Endverbleibserklärungen beruhen, die mit einer zeitlichen Befristung versehen waren. Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6778.
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