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27.01.2016 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 55/2016

Parlamentsbeteiligung bei Kampfeinsätzen

Berlin: (hib/HAU) Die von der Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr entwickelten Empfehlungen(18/5000) sollen gesetzlich festgeschrieben werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/7360) „zur Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration“, der am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird.

Entsprechend der Empfehlungen der vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe geleiteten Kommission wollen die Koalitionsfraktionen unter anderem Klarstellungen zum Einsatzbegriff vornehmen sowie Regelungen zu Stäben und Hauptquartieren und zur Anwendung des sogenannten Vereinfachten Verfahrens einfügen. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die Bundesregierung dem Bundestag jährlich einen Bericht über die multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten, „deren Verfügbarkeit politisch gesichert werden soll“, vorlegt. Ziel dieses Berichts sei die Schaffung eines politischen Vertrauensstatus für die deutschen Beiträge zu diesen Fähigkeiten. Wie aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, soll die konstitutive Zustimmung des Bundestages (Parlamentsvorbehalt) „auch bei den multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten Voraussetzung für ihren Einsatz im Rahmen einer bewaffneten Unternehmung bleiben“.

Was die Klarstellung der Einsatzbegriffe angeht, so greift der Entwurf die Empfehlung der Rühe-Kommission auf, gesetzlich zu regeln, bei welchen praktisch relevanten Einsatztypen typischerweise eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung nicht zu erwarten und eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich sei. Der vorliegende Gesetzentwurf zählt dazu humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen der Streitkräfte, logistische Unterstützung ohne Bezug zu Kampfhandlungen, die Bereitstellung medizinischer Versorgung außerhalb des Gebiets eines bewaffneten Konfliktes sowie Ausbildungsmissionen in sicherem Umfeld, wenn Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung oder zu Ausbildungszwecken mitgeführt werden.

Keiner Zustimmung des Bundestages soll laut dem Entwurf auch die Wahrnehmung von Funktionen in integrierten oder multinational besetzten Hauptquartieren, Dienststellen und Stäben der Nato, der EU oder einer anderen Organisation gegenseitiger Sicherheit bedürfen, „sofern sie sich dabei nicht im Gebiet eines bewaffneten Konfliktes befinden oder dort eingesetzte Waffen unmittelbar bedienen“. Dies schafft nach Ansicht der Koalitionsfraktionen „ein größeres Maß an Rechtssicherheit“.

Um die künftige Akzeptanz des schon heute im Parlamentsbeteiligungsgesetz für „Einsätze von geringer Intensität und Tragweite“ geregelten vereinfachten Verfahrens zu erhöhen, sieht der Gesetzentwurf vor, das eine Fraktion erklären kann, mit der Behandlung eines Antrags auf Zustimmung im vereinfachten Verfahren einverstanden zu sein, aber dem Antrag in der Sache nicht zuzustimmen. Auch dies entspricht einer Empfehlung der Rühe-Kommission, die in ihrem Abschlussbericht darauf verwiesen hatte, die Tatsache, „dass seit dem Jahr 2006 keinem einzigen Antrag der Bundesregierung im vereinfachten Verfahren zugestimmt wurde“, habe damit zu tun, dass bislang die Akzeptanz des Verfahrens als Zustimmung zu dem Einsatz gewertet worden sei.

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