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27.01.2016 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 56/2016

Antrag zur Raubkunst abgelehnt

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 ist mit ihrem Antrag zur Provenienzforschung und zum Umgang mit NS-Raubkunst im Kulturausschuss (18/3046) gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den Antrag am Mittwoch mehrheitlich ab. Die Linke enthielt sich der Stimme.

Die Grünen hatten in ihrem Antrag unter anderem gefordert, die Provenienzforschung in Museen, die dem Bund gehören oder durch den Bund gefördert werden, zu stärken und Forschungs- und Ausbildungsprojekte im Bereich der Provenienzforschung zu fördern. Insgesamt müsse den Grundsätzen der Washingtoner Erklärung über den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut mehr Geltung verschafft werden. Zudem setzen sich die Grünen für Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ein, um die Ersitzung von NS-Raubkunst zu erschweren.

Union und Sozialdemokraten bestätigten den Grünen zwar, dass ihr Antrag an vielen Punkten in die richtige Richtung weise, allerdings habe er sich durch Regierungshandeln, etwa die Einrichtung des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste in Magdeburg, weitestgehend erledigt. Das Zentrum, das vor einem Jahr seine Arbeit aufgenommen habe, werde viele der Forderungen der Grünen umsetzen. Man müsse ihm aber auch Zeit einräumen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Die Unionsfraktion wies darauf hin, dass es zwar durchaus Handlungsbedarf bei den rechtlichen Vorgaben bei der Ersitzung beziehungsweise Restitution von Kulturgütern durch Privatsammler gebe. Dies sei aber ein „hochkomplexes“ Problem und müsse mit Bedacht gelöst werden.

Die Linksfraktion hingegen bezeichnete den Antrag der Grünen als „zu zaghaft“. So fehle etwa die Forderung nach größtmöglicher Transparenz bei der „Task Force Schwabinger Kunstfund“. Gegen deren Leiterin Ingeborg Berggreen-Merkel erhob die Fraktion den Vorwurf, sie habe die moralische Verpflichtung Deutschlands aus der Washingtoner Erklärung ins Gegenteil verkehrt.

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