Änderung der Zivilprozessordnung
Berlin: (hib/HLE) Die Grünen wollen eine 2002 in Kraft getretene Bestimmung der Zivilprozessordnung wieder abschaffen und haben dazu einen Gesetzentwurf (18/7359) vorgelegt. Der damals in Paragraph 522 der Zivilprozessordnung eingefügte Absatz 2 sollte Berufungsgerichte entlasten. Er gibt ihnen die Möglichkeit, durch einstimmigen Beschluss eine Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Wegen der uneinheitlichen Anwendung kam es 2011 zu einer erneuten Reform, bei der diese Bestimmung enger gefasst wurde. Nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat aber auch diese Neufassung die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. „Die Rechtsunsicherheit und Ungleichheit im Rechtsmittelrecht besteht fort“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
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