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28.01.2016 Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 58/2016

Bericht der Wahlkreiskommission

Berlin: (hib/STO) Ein etwaiger Neuzuschnitt thüringischer Bundestagswahlkreise ist ein Thema eines Berichts der Wahlkreiskommission, der als Unterrichtung der Bundesregierung (18/7350) vorliegt und einen im Januar 2015 übergebenen Kommissionsbericht (18/3980) ergänzt. Danach hat die unabhängige Kommission die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundestagswahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält.

Wie aus dem Kommissionsbericht vom Januar vergangenen Jahres hervorging, würde nach dem Stand der deutschen Bevölkerung vom 31. Dezember 2013 „bei einer Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte-Laguë/Schepers“ Hessen einen Wahlkreis verlieren, während Bayern einen weiteren Wahlkreis erhalten würde. Bei Betrachtung der Entwicklung in der Zeit von Ende 2011 bis Ende 2013 auf Basis der neuen Zensuszahlen zeichne sich indes ab, dass in absehbarer Zeit nicht Hessen, sondern Thüringen einen Wahlkreis wird abgeben müssen, hieß es in der damaligen Vorlage.

Daraufhin ersuchte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Kommission den Angaben zufolge im Oktober 2015 um den jetzt vorgelegten „ergänzenden Bericht zu einer Wahlkreiseinteilung in den Ländern Thüringen und Hessen“. Wie die Kommission darin schreibt, liegen inzwischen auf Grundlage der amtlichen Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2014 Bevölkerungsvorausberechnungen bis zum 31. August 2015 vor. Nach dieser Projektion verfestige sich die Annahme, dass voraussichtlich „mit den Bevölkerungszahlen zum 31. Juli 2015 der Wahlkreisverlust für Thüringen eintreten dürfte“. Amtliche Zahlen zur deutschen Bevölkerung mit Stand Ende Juli 2015 würden voraussichtlich aber erst Ende Februar 2016 vorliegen.

Für den Fall, dass Thüringen nach der weiteren Bevölkerungsentwicklung nicht mehr neun, sondern acht Wahlkreise zustehen sollten, schlägt die Kommission in dem ergänzenden Bericht die Auflösung des Wahlkreises 194 (derzeit: Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis) vor. Dabei sollten dem Vorschlag zufolge unter anderem die kreisfreie Stadt Gera dem Wahlkreis 195 (derzeit: Greiz - Altenburger Land) und die kreisfreie Stadt Jena dem Wahlkreis 191 (derzeit: Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I) zugeordnet sowie der Landkreis Saale-Holzland-Kreis vom Wahlkreis 196 (derzeit: Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis) aufgenommen werden.

Einen Alternativvorschlag hat der Vorlage zufolge der thüringische Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen für den Fall unterbreitet, dass Thüringen aufgrund neuerer Bevölkerungszahlen nur acht Wahlkreise zur Verfügung stehen würden. Anstatt Jena dem Wahlkreis 191 zuzuordnen, solle danach der bisherige Wahlkreis 193 (Erfurt - Weimar - Weimarer Land II) aufgelöst und aus Jena, der kreisfreien Stadt Weimar und dem Landkreis Weimarer Land ein Wahlkreis gebildet werden. Einen weiteren Wahlkreis sollten nach diesem Vorschlag die kreisfreie Stadt Erfurt und der Landkreis Sömmerda (Erfurt-Land) bilden, während der von der Wahlkreiskommission vorgeschlagene Zuschnitt der übrigen Wahlkreise nicht tangiert würde. „Diese Einteilung würde die historisch gewachsenen Verbindungen sowohl zwischen Weimar, Weimarer Land und Jena als auch zwischen Erfurt und Sömmerda wesentlich besser berücksichtigen“, heißt es zur Begründung. Dazu schreibt die Wahlkreiskommission, dass aus ihrer Sicht „auch dieser Vorschlag tragfähig“ wäre.

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