Deutsch-tschechischer Polizeivertrag
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum deutsch-tschechischen Polizeivertrag vom 28. April 2015 (18/7455) vorgelegt. Das Abkommen verfolgt der Vorlage zufolge das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Tschechien im Polizei- und Zollbereich vor allem in grenznahen Gebieten zu stärken. Damit sollen die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht werden.
Mit dem Vertragsgesetz, das die Zustimmung zu dem Abkommen vorsieht, werden die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Vertrags geschaffen. Der derzeit geltende deutsch-tschechische Polizeivertrag vom September 2000 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik. Er bleibt laut Bundesinnenministerium „in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für die Tschechische Republik geltenden europäischen Rechtsrahmen sowie anderen bilateralen Polizeiverträgen“ zurück, die die Bundesrepublik mit ihren Nachbarstaaten geschlossen hat.
Der neue Vertrag gestattet den Angaben zufolge, dass Polizeibeamte bei gemeinsamen Einsätzen beiderseits der Grenze Hoheitsrechte ausüben können. Dies erleichtere die Zusammenarbeit im Rahmen gemeinsamer Streifen und schaffe Raum für weitergehende Kooperationsformen. Die Möglichkeit der unmittelbaren Zusammenarbeit werde auf das Gebiet von ganz Sachsen und Bayern erweitert. Polizeiliche Maßnahmen in grenzüberschreitenden Zügen könnten künftig über die Grenze hinaus fortgesetzt werden. Der Zoll werde vollständig und gleichberechtigt in das Abkommen einbezogen. Alle Bestimmungen gälten für Polizei und Zoll gleichermaßen, was die behördenübergreifende Zusammenarbeit erleichterte.
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