Kleinwaffenexporte an Drittländer
Berlin: (hib/MIK) In ihrer Antwort (18/7420) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6352) listet die Bundesregierung die von ihr erteilten Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrollen für Kriegswaffen für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer auf, in denen ein Hinweis enthalten ist, bei der Gestaltung der Lieferverträge darauf zu drängen, den „Neu für Alt“-Grundsatz aufzunehmen.
Bis zur Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18 März 2015 sei der „Neu für Alt“-Grundsatz in der Weise umgesetzt worden, dass der Antragsteller aufgefordert worden sei, seine Liefererträge so auszugestalten, dass die staatlichen Endempfänger sich verpflichtet hätten, Kleinwaffen, die aufgrund der Neulieferung ausgesondert würden, zu vernichten, heißt es weiter.
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