Anhörung zum EE-Wärmegesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie führt am Mittwoch, den 17. Februar 2016, eine öffentliche Anhörung zur Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich durch. Dabei geht es um einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885), mit dem eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien angestrebt wird. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen sollen miteinander kombiniert werden können.
Die öffentliche Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses. In der Anhörung werden sich die Sachverständigen auch zu zwei Unterrichtungen der Bundesregierung äußern können. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957) hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 Prozent angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht). Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen. Zur Wirtschaftlichkeit der mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeanlagen heißt es, diese könnten Wärme bereits vielfach zu vergleichbaren Kosten bereitstellen wie Anlagen, die fossile Energieträger wie Öl oder Gas verwenden würden. Den typischerweise höheren Investitionskosten würden deutlich niedrigere Betriebskosten gegenüberstehen.
Als Sachverständige sind geladen: Martin Bentele (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband), Manfred Greis (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie), Kai Warnecke (Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer), Hermann Falk (Bundesverband Erneuerbare Energie), Martin Pehnt (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg), Friedhelm Keimeyer (Öko-Institut) und Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben.
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