Öffentlichkeitsbeteiligung im Fokus
Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) haben am Montag intensiv über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Endlager-Suchverfahren diskutiert. Grundlage der mehrstündigen, kontroversen Beratungen war unter anderem ein Entwurfspapier der zuständigen Arbeitsgruppe I für den entsprechenden Teil im Abschlussbericht der Kommission.
Nach dem Entwurf der Arbeitsgruppe soll die Öffentlichkeit in den verschiedenen Phasen der Endlager-Suche durch diverse Gremien beteiligt werden. Diese Gremien sollen als ein zweites Aktionsfeld für Beteiligung dienen und die verwaltungsrechtlich gebotenen Formate, zum Beispiel die strategische Umweltprüfung, ergänzen. Schwerpunkt sind dabei Beteiligungsmöglichkeiten für betroffene Regionen. In einer ersten, zweigeteilten Phase soll dies durch eine Teilgebietskonferenz beziehungsweise folgend durch Regionalkonferenzen und einen Rat der Regionen geschehen. Die Teilgebietskonferenz soll agieren, nachdem erste mögliche Standortregionen durch Anwendung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien ausgewählt worden sind. Regionalkonferenzen in den jeweiligen Gebieten sowie ein übergreifender Rat der Regionen sollen danach agieren, wenn die Regionen für eine übertägige Erkundung ausgewählt worden sind. Die Regionalkonferenzen und der Rat der Region werden auch in Phase II, in der Standortregionen zur untertägigen Erkundung ausgewählt werden sollen, und Phase III, die in der Standortentscheidung münden sollen, eingebunden. Der ganze Prozess soll zudem durch ein auch im Standortauswahlgesetz vorgesehenes „Gesellschaftliches Begleitgremium“ ergänzt werden, dessen Aufgabenumfang in der AG als auch in der Kommission noch diskutiert wird.
Insbesondere die Idee der Teilgebietskonferenz nach Phase Ia stieß in der Debatte auf Ablehnung. In einem Meinungsbild sprachen sich 13 Mitglieder für eine Streichung dieses Vorschlags aus, neun stimmten für die Beibehaltung. Kommissions-Mitglied Wolfram Kudla argumentierte, dass eine solche Beteiligung nicht machbar sei, da die Zahl der betroffenen Regionen zu diesem Zeitpunkt noch zu hoch sei. Erst mit der Auswahl jener Regionen, in denen eine übertägige Erkundung stattfinden soll, sei es sinnvoll, die Beteiligung beginnen zu lassen. Der Ko-Vorsitzende der AG I, Ralf Meister, plädierte wiederum dafür, die Teilgebietskonferenz als Idee beizubehalten, um eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dieses Gremium hätte ohnehin kein Interventionsrecht, sondern räumte den betroffenen Regionen die Möglichkeit ein, die Plausibilität der Anwendung der ersten Auswahlkriterien nachzuvollziehen.
Der Rat der Regionen stieß hingegen bei einem Meinungsbild auf deutliche Zustimmung der Kommissions-Mitglieder. Der Rat böte im Verfahren die Möglichkeit, über wichtige Themen ohne direkte Standortbetroffenheit zu diskutierten, betonte Hartmut Gaßner, ebenfalls Ko-Vorsitzende der AG I. Einzelne Kommissions-Mitglieder, so etwa Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen), regten an, den Rat in das Gesellschaftliche Begleitgremium zu integrieren.
Unklar ist noch, wer die Trägerschaft für den Beteiligungsprozess übernehmen soll. In dem AG-Entwurf wird als nicht abschließend abgestimmter Vorschlag die Idee ins Spiel gebracht, die ergänzenden Beteiligungsformate in die Trägerschaft einer Stiftung zu geben und somit die Unabhängigkeit des Prozesses zu stärken. In der Diskussion wurde der Vorschlag überwiegend abgelehnt. Fürsprecher der Idee war Hubertus Zdebel (Die Linke). Ein Stiftungsmodell könne Misstrauen vorbeugen, da damit eine Unabhängigkeit des Beteiligungsprozesses von der Aufsichtsbehörde erreicht werde, betonte der Linken-Abgeordnete.
Die Endlager-Kommission soll bis Ende Juni ihren Abschlussbericht vorlegen. In dem Bericht sollen wissenschaftlich-technische und gesellschaftliche Kriterien der Endlager-Suche beschrieben werden. Entwürfe der Berichtsteile sind auf www.bundestag.de/endlager verfügbar.
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