Ausweisung straffälliger Ausländer
Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern (18/7537) es am Montag, dem 22. Februar 2016, bei einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 15.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessiere Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
Ziel des Gesetzentwurfs ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die Anerkennung als Flüchtling zu versagen. Der Vorlage zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum“ oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde. Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten - unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht - mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als „besonders schwerwiegend“ gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine „Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten“.
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