Änderung von Statistikgesetzen
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze“ (18/7561) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, zielt ein Schwerpunkt der Novellierung des Bundesstatistikgesetzes auf eine weitere Entlastung von Wirtschaft und Privatpersonen. Ihr Auskunftsaufwand für statistische Erhebungen solle künftig möglichst gering gehalten werden. Statt-dessen sollten vorrangig und vermehrt geeignete Daten, die bei Stellen der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, bei der Statistikerstellung verwendet werden. „Ganz im Sinne einer belastungsreduzierenden Gewinnung von statistischen Informationen“ werde künftig außer-dem die Verknüpfung von wirtschaftsstatistischen Daten mit entsprechenden Daten aus Statistiken der Deutschen Bundesbank ermöglicht.
Ferner soll den Angaben zufolge unter anderem mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Anschriftenregister, in dem die wesentlichen Anschriftenmerkmale gespeichert werden, die Aufgabenerfüllung des Statistischen Bundesamtes erleichtert werden, das gesetzlich mit der Aufgabe der Stichprobenplanung und deren methodischer Weiterentwicklung betraut ist..
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