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24.02.2016 Inneres — Ausschuss — hib 110/2016

Ausschuss macht Weg für Asylpaket frei

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für das sogenannte Asylpaket II der schwarz-roten Regierungskoalition gegeben. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen billigte das Gremium am Dienstagabend den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ (18/7538).

Danach sollen bestimmte Asylbewerber wie etwa Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden können und ihre Verfahren innerhalb von maximal drei Wochen durchgeführt werden. Für die Dauer des Verfahrens und im Fall einer Einstellung oder Ablehnung auch bis zur Ausreise oder Rückführung soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde begrenzt werden, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

Ferner sollen der Vorlage zufolge „Abschiebungshindernissen aus vermeintlich gesundheitlichen Gründen“ abgebaut werden. Danach sollen „grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Abschiebung des Ausländers hindern können“. Zudem sollen qualifizierte Kriterien geschaffen werden, denen eine ärztliche Bescheinigung genügen muss, um eine Erkrankung des Ausländers glaubhaft zu machen. Darüber hinaus soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte in der Ausschusssitzung, dass in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf Vorwürfe hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Neuregelung entkräftet worden seien. Mit dem Gesetz leiste man einen Beitrag, die Verfahren zu beschleunigen und den Zugang zu reduzieren.

Die SPD-Fraktion wandte sich gegen Kritik, dass es zu der Vorlage einen Mangel an Beratungsmöglichkeiten gegeben habe. Man müsse nun im Gesetzesvollzug sehen, wie die Regelungen wirkten.

Die Fraktion Die Linke bemängelte, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag „durchgepeitscht“ werden solle. Sie wandte sich entschieden gegen die geplanten beschleunigten Verfahren sowie die Einschränkungen beim Familiennachzug und kritisierte zudem, dass die Standards bezüglich der Abschiebungshindernisse bei kranken Flüchtlingen gesenkt werden sollten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Gesetzentwurf ebenfalls „in Gänze“ ab. Sie verwies unter anderem darauf, dass die von den Einschränkungen beim Familiennachzug betroffenen Familien nach Darstellung mehrerer Sachverständiger wahrscheinlich länger als zwei Jahre getrennt sein werden.

Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete der Ausschuss zudem einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern (18/7537) in modifizierter Fassung. Ziel des Gesetzentwurfes ist es zudem, Asylsuchenden, die Straftaten begehen, konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling zu versagen. Dem Entwurf zufolge soll das Interesse des Staates an einer Ausweisung künftig bereits dann schwer wiegen, wenn ein Ausländer wegen Straftaten „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum“ oder wegen Widerstand gegen Polizisten zu einer Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - verurteilt worden ist und die Tat mit Gewalt oder List oder unter Androhung von Gefahr für Leib oder Leben begangen wurde. Beträgt die Freiheitsstrafe für solche Taten - unabhängig ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht - mindestens ein Jahr, soll das Ausweisungsinteresse als „besonders schwerwiegend“ gewichtet werden. Asylsuchenden soll bei einer solchen Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr die Rechtsstellung als Flüchtling versagt werden können, weil sie wegen der begangenen Delikte eine „Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten“.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hatte der Ausschuss zuvor einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf angenommen. Danach sollen die für die Einleitung eines Strafverfahrens zuständigen Stellen unverzüglich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von einer Anklageerhebung wegen der genannten Delikte und Tatmodalitäten zu unterrichten haben, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist. Eine solche Unterrichtungspflicht soll auch bei Anklageerhebungen gelten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zu erwarten ist, sowie bei der Erledigung entsprechender Strafverfahren.

Beide Gesetzentwürfe stehen am Donnerstagvormittag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

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