Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen auf deutschen Straßen und Bundesautobahnen zu erleichtern. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Material zu überweisen und den Landesparlamenten zuzuleiten. Zugleich machte der Ausschuss deutlich, dass Teile der Petition, wie etwa die Forderung nach einem Überholverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen bei Staubildung, nach Hinweisschilder für ausländische Verkehrsteilnehmer oder dem Einsatz von sogenannten Dashcams zur Beweissicherung keine Unterstützung finden.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ist schon jetzt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt, dass auf Bundesautobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn eine frei Gasse gebildet werden müsse, wenn der Verkehr stockt. So solle gewährleistet werden, dass bei Verkehrsunfällen Fahrzeuge der Polizei, des Rettungsdienstes und Abschleppfahrzeuge zur Unfallstelle gelangen können.
Wer gegen diese Pflicht verstößt, so schreibt der Ausschuss weiter, begehe entsprechend der StVO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne, die in der Regel bei 20 Euro liege. Eine deutliche Anhebung der Regelgeldbuße bewerten die Abgeordneten als „rechtlich bedenklich“. Insbesondere in einer besonders komplexen Situation oder bei stockendem Verkehr könne dem einzelnen Fahrzeugführer oftmals kein großer Tatvorwurf gemacht werden, heißt es in der Vorlage.
Mit Blick auf die Forderung nach mehr Informationskampagnen, macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Bildung der Rettungsgasse in Deutschland bereits seit dem Jahr 1982 Pflicht und das „Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen“ seitdem Bestandteil der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sei. Das angesprochene Überholverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen bei Stau wird ebenfalls kritisch bewertet. Ein solches Verbot würde dem Fahrzeugführer nach Ansicht der Abgeordneten „in unzumutbarer Weise einen Beurteilungsspielraum einräumen“. Schließlich lasse sich der Begriff „Stau“ im Straßenverkehrsrecht nicht legal definieren.
Nicht zu folgen vermag der Petitionsausschuss auch der Forderung nach Aufstellung von entsprechenden Hinweisschildern für ausländische Autofahrende. Diese hätten sich vor ihrer Einreise über die hier geltenden Verkehrsregeln zu informieren.
Was die Forderung angeht, Einsatzkräfte zur Beweissicherung mit Kameras auszustatten, so stellt der Ausschuss fest, dass der Einsatz sogenannter Dashcams sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz richte und „nicht grundsätzlich verboten ist“. Eine Entscheidung über ihren Einsatz könne aber nicht generell getroffen werden, sondern müsse sich immer am Einzelfall orientieren und die jeweiligen Umstände der Situation miteinbeziehen.
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