Fracking-Technik soll verboten werden
Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt ein Verbot der Fracking-Technik in Deutschland an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (18/7551) vorgelegt. Damit soll das Verbot des Einsatzes dieser Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesrecht verankert werden. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Umwelt und Menschen vor den durch Fracking verursachten Gefährdungen sowie die Umstellung auf eine das Klima und die Umwelt schonende Energieversorgung, erläutern die Abgeordneten in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Wie im Entwurf weiter erklärt wird, bezeichnet das Fracking-Verfahren eine Technik, mit der künstliche Risse im Gestein geschaffen werden, indem unter hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und teils giftigen Chemikalien in eine Horizontalbohrung gepresst werde. Diese Technik bringe eine Reihe von Gefahren für Umwelt und Gesundheit mit sich. Dazu gehörten Verunreinigungen des Grundwassers, Bodenabsenkungen und Erdbeben sowie die ungeklärte Frage der Entsorgung giftiger Abwässer. Die Erdgasförderung stehe zudem im Verdacht, für Gesundheitsprobleme wie zum Beispiel erhöhte Krebsraten, ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko oder Herzprobleme hervorzurufen. Verschiedene Gutachten würden auf eine Vielzahl von Risiken durch das Fracking hinweisen. „Das Risiko, Böden, Trinkwasservorräte und die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung schwer und dauerhaft durch den Einsatz der Fracking-Technik zu beeinträchtigen, rechtfertigt insbesondere nicht die Förderung vergleichsweiser geringer Erdgas- und Erdölmengen. Die mit dem Einsatz der Fracking-Technik unweigerlich einhergehende Verlängerung des fossilen Zeitalters steht im Widerspruch zu den Klimazielen des Paris-Abkommens zur Begrenzung des Klimawandels auf deutlich unter zwei Grad Celsius“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Die Abgeordneten kritisieren Bundesregierung und Koalition, denen es bisher nicht gelungen sei, eine Einigung über ihren am 23. April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Fracking-Technik herzustellen. Weder hätten Ausschüsse über Erkenntnisse aus den Expertenanhörungen abschließend beraten noch sei eine Entscheidung des Bundestages erfolgt. „Dieser Zustand ist unhaltbar. Der derzeit herrschende politische Stillstand ist auf Grund der damit verbundenen Rechtsunsicherheiten für alle Betroffenen nicht vertretbar“, wird kritisiert und gefordert: „Wir brauchen endlich ein eindeutiges Verbot der Fracking-Technik in Deutschland, um den Anforderungen an den Schutz von Umwelt und betroffenen Menschen gerecht zu werden.“
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