Abgelehnte Ghetto-Renten
Berlin: (hib/CHE) Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) sind in rund 270 Fällen keine Leistungen nach dem ZRBG bewilligt worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7493(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (18/7339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Der Grund sei gewesen, dass die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten nicht erfüllt worden sei. Die Frage, ob diese Ablehnungen auch mit dem Umstand zu tun hatten, dass die Antragsteller zur Zeit ihrer Ghetto-Beschäftigung die Altersgrenze von 14 Jahren noch nicht erreicht hatten, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Dazu lägen keine statistischen Daten der Rentenversicherung vor, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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