Exporterklärungen ohne Befristung
Wirtschaft und Energie/Antwort - 24.02.2016 (hib 113/2016)
Berlin: (hib/HLE) Endverbleibserklärungen von Empfängern deutscher Rüstungsexporte nach Indien in den Jahren 2004 bis 2015 waren nicht zeitlich befristet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7529) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (8/6463) mit. Dabei handelt es sich um eine ergänzende Antwort zu Drucksache 18/6778. Ohne Befristung waren nach Angaben der Bundesregierung auch Endverbleibserklärungen von Kriegswaffen-Empfängern in Indonesien sowie der Empfänger von Kleinwaffen in Brasilien, Chile, Indonesien, Jordanien, Montenegro, Oman, Uruguay und in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Elena Müller, Sören Christian Reimer, Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein