Exporterklärungen ohne Befristung
Berlin: (hib/HLE) Endverbleibserklärungen von Empfängern deutscher Rüstungsexporte nach Indien in den Jahren 2004 bis 2015 waren nicht zeitlich befristet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7529) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (8/6463) mit. Dabei handelt es sich um eine ergänzende Antwort zu Drucksache 18/6778. Ohne Befristung waren nach Angaben der Bundesregierung auch Endverbleibserklärungen von Kriegswaffen-Empfängern in Indonesien sowie der Empfänger von Kleinwaffen in Brasilien, Chile, Indonesien, Jordanien, Montenegro, Oman, Uruguay und in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
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