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24.02.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 114/2016

Alle Fraktionen für das Konto für alle

Berlin: (hib/HLE) Alle Fraktionen haben sich für einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge ausgesprochen. In einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geschlossen für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204). Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU noch insgesamt sieben Änderungsanträge beschlossen.

Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören nach Angaben der Bundesregierung das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen. Da Flüchtlinge oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu Eröffnung eines Kontos zu machen, werden die Vorschriften geändert, „um die bestehende Ungleichbehandlung beim Zugang zu einem Zahlungskonto zu beenden“, wie die Regierung schreibt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten vor. Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter soll erleichtert werden.

Zu den Änderungen gehören unter anderem Regelungen für das Pfändungsschutzkonto. Wer ein Basiskonto eröffnen will, soll in Zukunft gleich im Eröffnungsantrag angeben können, dass das Konto auch ein Pfändungsschutzkonto sein soll. Bisher war dies erst nach der Eröffnung möglich. Außerdem werden die Voraussetzungen für ein Kündigungsrecht der Bank wegen Zahlungsverzugs präzisiert. Unterhalb einer Schwelle von 100 Euro soll eine Kündigung nicht in Betracht kommen.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bilanzierte in der Sitzung: „Wir haben ein gutes Gesetz och besser gemacht.“ Er bezog sich unter anderem auf die Möglichkeit, das Basiskonto sofort auch als Pfändungsschutzkonto beantragen zu können. Außerdem könnten Bankkunden den Kontenwechsel zu einem anderen Institut in Zukunft auch online durchführen. Damit werde der Digitalisierung Rechnung getragen. Auch die SPD-Fraktion hob die Änderungen im Bereich Pfändungsschutzkonto hervor. Das sei eine „große Erleichterung“. Zudem seien versteckte Kosten bei den Kontogebühren ausgeschlossen. Ein Sprecher der Fraktion äußerte die Erwartung, dass die Bundesregierung zeitnah die Verordnung zur Identitätsüberprüfung ändere, damit für Geflüchtete neben Duldungsbescheinigungen auch Meldungen als Asylsuchender und Ankunftsnachweise als Identitätsnachweise zur Kontoeröffnung ausreichen. Damit werde auch ein Beitrag zu Integration von Geflüchteten geleistet.

Die Linksfraktion zeigte sich erfreut, dass das Basiskonto eingeführt werde. Ein langer Weg gehe zu Ende, erklärte ein Sprecher der Fraktion, der daran erinnerte dass die Linksfraktion in den letzten zehn Jahren in fünf Anträgen die Einführung des Basiskontos gefordert hatte. Alle Anträge seien abgelehnt worden. Auch die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft on 1995 für ein Basiskonto habe zu nichts geführt. Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an die alte Forderung seiner Fraktion nach dem Basiskonto für alle. Möglicherweise müsse aber bei den Regelungen für die Kontogebühren noch nachgesteuert werden.

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