Gemeinnütziger Wohnungssektor gefordert
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke fordert einen Wiedereinstieg in die gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Damit soll eine „öffentliche, sozial verpflichtete Alternative“ zum privatwirtschaftlichen Wohnungsmarkt geschaffen werden. In einem Antrag (18/7415) skizziert die Fraktion einen bundesweiten Aktionsplan, der unter anderem die Einführung „gemeinwohlverpflichteter Wohnungsunternehmen“ vorsieht. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der bestehende Wohnungsmarkt nicht in der Lage sei, auf Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Binnenwanderung, Modernisierungserfordernisse und Zuwanderung angemessen zu reagieren. „Soziale und ökologische Zielsetzungen sind dem Wohnungsmarkt an sich wesensfremd“, argumentieren die Linken. Auch „Marktanreizprogramme“ seien nur so lange zielführend, „wie damit Renditeerwartungen der privaten Wohnungsanbieter bedient werden“.
Ausgangspunkt für die Überlegungen der Linken-Abgeordneten ist eine Neujustierung der Verantwortlichkeiten für die Wohnraumförderung. Der mit der Föderalismusreform von 2006 eingeschlagene Weg, diese den Ländern zu überlassen, soll aufgegeben werden. Die Linken fordern, dass der Bund die Verantwortung für „die sozial gerechte Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem, zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum und den klimagerechten Bau und Umbau von Wohnungen und Wohnquartieren“ übernimmt. Die bisherigen Bundeszuschüsse, etwa für die soziale Wohnraumförderung oder die Städtebauförderung, sollen deutlich erhöht werden und unbefristet zweckgebunden vor allem für den Aufbau gemeinnütziger Wohnungsunternehmen genutzt werden.
Die rechtliche Grundlage für diese neue Form von Wohnungsunternehmen soll durch ein Bundesgesetz geschaffen werden. Nach Vorstellungen der Fraktion sollen diese Unternehmen „grundsätzlich jeder Unternehmensform und jedem Eigentümer offenstehen“. Im Blick haben die Linken dabei vor allem öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Allerdings könnten auch private Investoren, insbesondere aus dem Bereich des „ethischen Kapitals“, etwa Kirchen und Stiftungen, durch eine „verhältnismäßig sichere“, aber niedrige Rendite angesprochen werden.
Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sollen durch besondere Privilegien gefördert werden. So sieht der Linken-Antrag vor, dass diese Unternehmen unter anderem exklusiven Zugang zur Wohnraumförderung und privilegierten Zugang zur Städtebauförderung bekommen. Auch bei der Vergabe von öffentlichen Grundstücken sollen sie bevorzugt werden. Von der Körperschafts- und Gewerbesteuer sollen die Unternehmen befreit werden. Im Gegenzug darf nach Willen der Linken nur eine minimale Rendite erwirtschaftet werden. Die Miete soll sich am Kostenmietprinzip orientieren. Grundsätzlich sollen die Unternehmen auch einer Baupflicht unterliege, um den jeweiligen Wohnungsbedarf zu decken. Zudem sehen die Linken eine „spezielle Bedarfdeckungspflicht“ vor, mit denen Wohnraum zum Beispiel für ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Obdachlose gesichert werden soll. Die Länder sollen für die regionalen Wohnungsmärkte jeweils individuelle Einkommensgrenzen festlegen, Zielgruppe der Unternehmen sollen Personen mit mittleren und niedrigen Einkommen seien. Jeder zehnte Mieter soll nach Ansicht der Linken oberhalb dieser Grenze liegen dürfen. Damit soll eine „soziale Durchmischung“ erreicht werden.
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