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03.03.2016 Inneres — Antwort — hib 132/2016

Bundespolizei-Einsatz in Silvesternacht

Berlin: (hib/STO) Der „Einsatz der Bundespolizei in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln“ ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/7590) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7441). Wie die Regierung darin ausführt, war die Einsatzlage am beziehungsweise im Umfeld des Hauptbahnhofes Köln im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich in den vergangenen Jahren im Wesentlichen geprägt durch große Menschenansammlungen auf der Domplatte, am Bahnhofsvorplatz sowie auf der Hohenzollernbrücke, durch „szenetypisches Verhalten der Menschenmenge“ wie Alkoholgenuss und Abbrennen von Pyrotechnik sowie durch „dicht gedrängte Menschenmengen auf der Hohenzollernbrücke zur Verfolgung des mitternächtlichen Feuerwerkes“ und veranstaltungstypische Kriminalitätsformen wie Eigentumsdelikte und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Unter anderem an diesen Erfahrungen hätten die zuständigen Dienststellen und Behörden der Bundespolizei ihre Einsatzvorbereitung, ihren Personalansatz und die Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln in der Silvesternacht ausgerichtet. Dies entspreche der polizeilichen Praxis.

Im Unterschied zu den Einsatzverläufen der Silvesterfeierlichkeiten in den vorhergehenden Jahren sei der Einsatz in der Silvesternacht 2015/16 jedoch geprägt gewesen von einer „im Wesentlichen anderen Zusammensetzung der Menschenansammlung (1.000 - 1.500 Personen mit überwiegend Migrationshintergrund), einer organisierten Tatbegehungsweise bei den Eigentumsdelikten und bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Solidarisierungsverhalten und gezieltem Vorgehen gegen die Polizei, die insbesondere den geschädigten Frauen zu Hilfe kommen wollte“, heißt es in der Antwort weiter. Diese Ereignisse, „insbesondere der Umfang und der festgestellte Modus operandi (in Gruppen begangene sexuelle Übergriffe)“, seien für die Bundespolizei nicht vorhersehbar gewesen. Derartige Ereignisse habe es in der Vergangenheit in Deutschland nicht gegeben.

Den Angaben zufolge wurde die Bundespolizeiinspektion Köln in der Silvesternacht durch eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit unterstützt und verfügte damit über eine Stärke von 67 Polizeivollzugsbeamten. In den Jahren zuvor habe die Stärke etwa 45 Polizeivollzugsbeamte betragen.

In der Zeit von 21:40 Uhr bis 06:37 Uhr nahm die Bundespolizei in dieser Silvesternacht laut Antwort am Hauptbahnhof Köln insgesamt 89 Straftaten auf: „zehn sexuelle Nötigungen, sechs Beleidigungen auf sexueller Basis, drei schwere Raubstraftaten, sieben Raubstraftaten, ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, 44 Diebstähle, zwei Diebstähle mit Waffen, drei gefährliche Körperverletzungen und zwölf Körperverletzungen“. Aufgrund der Gesamtsituation habe die Bundespolizei in Einzelfällen „Maßnahmen der Gefahrenabwehr - und hier insbesondere dem Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen - Vorrang vor weitergehenden Ermittlungen eingeräumt“. In diesen Fällen sei die Anzeigenaufnahme auf „unaufschiebbare Maßnahmen (unter anderem Identitätsfeststellungen von Tatverdächtigen, Geschädigten und Zeugen, Beweissicherung)“ beschränkt worden.

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