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07.03.2016 Inneres — Antrag — hib 138/2016

„Anschlagsfähige Ausgangsstoffe“

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Beschränkung der Abgabe von „anschlagsfähigen Ausgangsstoffen“. Die Bedrohung durch politisch motivierte Anschläge gehe zunehmend auch von radikalisierten Einzeltätern aus, die zur Durchführung ihrer Taten Unterstützung durch bewusst wenig institutionalisierte, „fluide“ Netzwerke erhalten, schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (18/7654).

Darin fordert sie die Bundesregierung unter anderem dazu auf, die „Durchführungsrechtsetzung“ zur EU-Verordnung über die „Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe“möglichst bald vorzulegen und dabei „für die Abgabe möglicher Ausgangsstoffe für Explosivstoffe an Endverbraucher zum Zweck der Konkretisierung möglicher Anhaltspunkte einer unerlaubten Weiterveräußerung oder der Verwendung zur Identifizierung verdächtiger Transaktion konkrete Höchstabgabemengen zu definieren“. Auch soll die Regierung dem Antrag zufolge eine vom Bundeskriminalamt herausgegebene Übersicht zu möglichen Verdachtskriterien insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen Vertriebswege schnellst möglich überarbeiten.

In der Begründung argumentierten die Abgeordneten, dass wie bei der Verfügbarkeit privater Schusswaffen „ die Beschränkung des Zugangs zu möglichen Explosivstoffen letztlich ein notwendiger Bestandteil jeder erfolgreichen Strategie zur Verbrechensprävention“ sei. Dabei „ließe sich das Schutzniveau bereits erheblich verbessern, wenn für geeignete Stoffe, die an Endverbraucher abgegeben werden können, zum Zweck der Konkretisierung möglicher Anhaltspunkte einer unerlaubten Weiterveräußerung oder Verwendung“ konkrete Höchstabgabemengen definiert würden. Anderenfalls gebe es faktisch kaum geeignete Kriterien, die dem Verkaufspersonal beispielsweise in Baumärkten erlauben würden, verdächtige Transaktionen hinreichend zuverlässig zu identifizieren.

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